AGB, Veranstaltungsbedingungen
Weitere Informationen für und um Ihre Veranstaltung
Reservierung/Bankettvereinbarung:
Im Zuge einer Veranstaltungszusage wird eine Bankettvereinbarung verbindlich vom
Besteller und vom HAUS DEICHGRAF unterzeichnet.
Eine Anzahlung über 50% des zu erwartenden Bruttoumsatzes wird nach Unterzeichnung vom HAUS DEICHGRAF in Rechnung gestellt. Der Betrag ist spätestens nach 8 Kalendertagen zahlbar. Wird innerhalb der vereinbarten Frist nicht bezahlt, so behält sich das HAUS DEICHGRAF das Recht vor jederzeit einseitig von der getroffenen Bankettvereinbarung zurückzutreten.
Stornobedingungen:
6 Monate vorher 30% des zu erwartenden Bruttoumsatzes
3 Monate vorher 60% des zu erwartenden Bruttoumsatzes
4 Wochen vorher 90% des zu erwartenden Bruttoumsatzes
danach 100% des zu erwartenden Bruttoumsatzes
Raummiete bei Stornierung: 100%
Dem Besteller wird der Nachweis gestattet, dass dem Haus Deichgraf ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als oben (Stornobedingungen) entstanden ist.
Eine Zahlungspflicht besteht, eine Anzahlung in entsprechender Höhe verfällt.
Dauer der Veranstaltung
Der Zeitrahmen für die Veranstaltung wird im Bankettvertrag verbindlich geregelt.
Sperrstunde für alle Abendveranstaltungen ist 04.00 Uhr.
Unsere Preise
Die von uns genannten Preise und Dienstleistungen, verstehen sich inklusive Service &
Reinigung sowie der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19%.
Im allgemeinem behält das HAUS DEICHGRAF sich Änderungen vor.
Bereits vereinbarte Preise sind davon nicht betroffen.
Trinkgelder für Service- und Küchenpersonal sind nicht in den genannten Preisen enthalten.
Absprache der Veranstaltung
Für die Absprache der gebuchten Veranstaltung ist ein Termin telefonisch oder per E-Mail
zu vereinbaren. Darüber hinaus stehen wir Ihnen für Informationen bezüglich:
Stuhlhussenverleih mit oder ohne Schleife
Musikauswahl (D.J. oder Live-Musik)
Rahmenprogramm (Künstleragenturen)
Übernachtungsmöglichkeiten für Gäste/Teilnehmer
Florist
Konditorei
Freie Trauung
Pyrotechnik, Zelte-Verleih, etc.
zur Verfügung.
Verboten sind:
-Das Abbrennen von Wunderkerzen und sonstigen brennbaren Materialien innerhalb des
Konzessionsgeländes.
-Deko-Sand lose auf den Tischen, Glitter, Konfetti sowie Luftschlangen.
Bei Zuwiderhandlung werden dem Veranstalter entstandene Schäden und anfallende
Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
Bei Zuwiderhandlung werden dem Veranstalter entstandene Schäden und anfallende Reinigungskosten in Rechnung gestellt.